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Kündigung: Wann eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sinnvoll ist
Wenn der Arbeitgeber kündigt, können neben den Sorgen um den Arbeitsplatz auch hohe Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Laut Finanztip-Expertin Henriette Neubert werden Arbeitsrechtsschutzversicherungen deshalb häufiger in Anspruch genommen. Hintergrund seien unter anderem die wirtschaftliche Schwäche, Stellenabbau und Veränderungen durch die Digitalisierung. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro kann das Kostenrisiko für eine Kündigungsschutzklage laut Finanztip zwischen 3.400 und 4.200 Euro liegen. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sei deshalb eine Möglichkeit, sich abzusichern, allerdings nicht für jeden notwendig. Zunächst sollten wichtigere Versicherungen wie die Privathaftpflicht und die Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden sein. Darauf sollte man achten Wer sich für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung entscheidet, sollte laut Finanztip auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme und eine Selbstbeteiligung von höchstens 250 Euro achten. Wichtig sei außerdem, die Versicherung abzuschließen, bevor sich ein Streit mit dem Arbeitgeber konkret abzeichnet. Meist gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Wer bereits Ärger mit dem Arbeitgeber hat, kann den bestehenden Streit in der Regel nicht nachträglich versichern. Auch Gewerkschaftsmitglieder haben häufig über ihren Mitgliedsbeitrag Zugang zu Rechtsschutzberatung und -versicherung. Bei einem Streit sollte außerdem zunächst die Versicherung um eine Deckungszusage gebeten werden. Sonst kann es passieren, dass Betroffene auf den Kosten sitzen bleiben.






