Episode #7
Gesellschaftsjagden
Gesellschaftsjagden sind mehr als viele Jäger auf einer Fläche. Hinter Drückjagd und Treibjagd steckt ein präzises System aus Wildbiologie, Wildmanagement, Recht und waidmännischer Kultur. In dieser Folge erklären wir, wie beide Jagdformen funktionieren, warum der Herbst kein Zufall ist — und was das Streckelegen mit Respekt zu tun hat. Auch für alle, die nicht jagen. Rechtsquellen Bundesjagdgesetz (BJagdG) — Rahmengesetz für das Jagdrecht in Deutschland. Regelt jagdbare Tierarten, erlaubte Methoden und Strafvorschriften. Einschlägig für Jagdausübung und Jagdscheinpflicht: §§ 1, 15, 19, 21, 22 BJagdG . Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Länder faktischen Vorrang bei der Ausgestaltung. Landesjagdgesetze — regeln Gesellschaftsjagden konkret, insbesondere die Pflicht zum Jagdleiter und die Definition ab welcher Teilnehmerzahl eine Gesellschaftsjagd vorliegt. Beispiele: LJG NRW, § 17a — Definition Gesellschaftsjagd (mehr als vier Personen), Pflicht zum Jagdleiter, Schießübungsnachweis für Bewegungsjagden auf Schalenwild SächsJagdG, § 20 Abs. 5 — Gesellschaftsjagden bei mehr als vier Jägern, Pflicht zur Bestimmung eines Jagdleiters UVV Jagd VSG 4.4 (Unfallverhütungsvorschrift der SVLFG) — schreibt die Funktion des Jagdleiters bei Gesellschaftsjagden verbindlich vor. § 4 VSG 4.4 : Pflicht zur Bestimmung eines Jagdleiters, Einweisung der Schützen und Treiber, Bezeichnung des Schussbereichs je Stand, Verbot des Stände-Verlassens vor Beendigung des Treibens. Die VSG 4.4 ist über die SVLFG abrufbar (Suchbegriff: VSG 4.4). VO (EG) Nr. 853/2004 — EU-Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, in Kraft seit 1. Januar 2006. Einschlägig für Jäger: Anhang III, Abschnitt IV, Kapitel I — Schulung von Jägern in Gesundheits- und Hygienefragen, Definition und Pflichten der kundigen Person, Merkmalsuntersuchung des erlegten Wildes. Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 — spezifische Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen, zuletzt geändert 2022. Gilt für Schwarzwild, Dachs und andere empfängliche Wildarten — vor dem Inverkehrbringen und beim Eigenverbrauch. Hebt die frühere VO (EG) Nr. 2075/2005 auf. Mehr zum Thema Landesjagdgesetze variieren erheblich. Wer als Jagdgast in einem anderen Bundesland an einer Gesellschaftsjagd teilnimmt, sollte vorab prüfen, ob ein Schießübungsnachweis erforderlich ist. Anlaufstellen sind die jeweiligen Landesjagdverbände — eine Übersicht findet sich beim Deutschen Jagdverband (DJV) .