
Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!
Teil 2 - Beendigungsgespräch Rechtssicher!
Der Aufhebungsvertrag ist unterschrieben. Die Trennung scheint geregelt. Und zwei Tage später liegt ein Anwaltsbrief auf dem Tisch: „Wir fechten den Aufhebungsvertrag an.“ Was bleibt jetzt von der vermeintlich sicheren Lösung? In Teil 2 unserer Serie zum rechtssicheren Beendigungsgespräch zeige ich, Sandro Wulf, warum ein Aufhebungsvertrag trotz Kündigungs- und Strafanzeigendrohung Bestand haben kann – und weshalb eine rechtlich nicht tragfähige Kündigungsdrohung die Vereinbarung zu Fall bringen kann. Im Mittelpunkt stehen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts und ein dokumentierter Fall des Arbeitsgerichts Kassel. Zwei Gespräche, zwei unterschiedliche Ergebnisse. Der entscheidende Unterschied liegt nicht allein im Ton des Gesprächs, sondern insbesondere in der rechtlichen Tragfähigkeit der angekündigten Konsequenzen. Das Bundesarbeitsgericht Das erfahren Sie in dieser Folge Kündigungsdrohung und Strafanzeige: Welche Tatsachen und rechtlichen Grenzen Arbeitgeber beachten müssen – und warum die angedrohte Kündigung nicht schon mit Sicherheit vor Gericht Bestand haben muss. Täuschung: Warum eine rechtliche Einschätzung etwas anderes ist als bewusst erfundene Tatsachen. Unfaires Verhandeln: Weshalb Anfechtung und Schadensersatz getrennt geprüft werden müssen und welche Bedeutung die freie Entscheidung des Mitarbeiters hat. Gesprächspraxis: Wie Pausen, der Wunsch nach Rechtsrat und die Abgrenzung zur Anhörung vor einer Verdachtskündigung einzuordnen sind. Eingefügter Text Eingefügter Text Außerdem: Warum die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB bei der Androhung einer fristlosen Kündigung wichtig werden kann. Gesetze im Internet Die Folge richtet sich an Arbeitgeber, Geschäftsführer, HR-Verantwortliche, Personalabteilungen und Führungskräfte, die Beendigungsgespräche vorbereiten und Aufhebungsverträge belastbar verhandeln möchten. Die Serie Teil 1: Was Arbeitgeber im Beendigungsgespräch dürfen. Auf YouTube ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=PH_GL6OghMU Teil 2: Wenn die Unterschrift wackelt – Anfechtung, Drohung, Täuschung. Ausblick auf Teil 3: Was tun, wenn der Mitarbeiter Nein sagt? Außerdem: Schriftform, Vertragsinhalt und meine fünf Regeln für das Beendigungsgespräch. Eingefügter Text Entscheidungen und Rechtsgrundlagen BAG, Urteil vom 24.02.2022 – 6 AZR 333/21 Kündigungs- und Strafanzeigendrohung, sofortige Annahme und Gebot fairen Verhandelns; insbesondere Rn. 14–20 und 24–32. https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-333-21/ Ergänzende Grundlage: BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18 Gebot fairen Verhandelns und Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung; insbesondere Rn. 31–43. https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-75-18/ Anfechtungs- und Schadensersatzrecht sind dabei auseinanderzuhalten. Das Bundesarbeitsgericht Kontakt und weitere Informationen Sandro Wulf – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator Rechtsanwälte Wulf & Collegen | Magdeburg und Stendal E-Mail: info@kanzlei-wulf.de Kanzlei: https://kanzlei-wulf.de/ Kontakt: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/ Ratgeber zum Beendigungsgespräch: https://kanzlei-wulf.de/ratgeber/arbeitsrecht-arbeitgeber/beendigungsgespraech-vor-kuendigung/ Spotify – „Einfach Recht“: https://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMO YouTube: https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379 LinkedIn – Sandro Wulf: https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ Instagram – Wulf & Collegen: https://www.instagram.com/kanzleiwulf/ Facebook – Einfach Recht: https://www.facebook.com/einfachrecht/ Abonnieren Sie „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht!“, bewerten Sie den Podcast und empfehlen Sie die Folge gern an Kolleginnen und Kollegen aus Geschäftsführung und Personalabteilung weiter. Gestalten ist besser als streiten. Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. #Arbeitsrecht #Aufhebungsvertrag #Beendigungsgespräch #Arbeitgeber #HR #EinfachRecht

