
Verfahrensrecht: Änderung von Steuerbescheiden bei elektronischer Datenübermittlung durch Dritte
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Steuerbescheid stets geändert werden kann, wenn elektronisch übermittelte Daten bisher nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob







