
Erfordert die Auftragsverarbeitung eine Rechtsgrundlage des Art. 6 DSGVO?
Diese Frage hat der Österreichische OGH am 26.05.2026 dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt (Geschäftszahl 6Ob69/25b). Falls der EuGH – wie die Erstinstanz – die Privilegierungswirkung der Auftragsverarbeitung verneinen so




























